Aufstiegsfortbildungsinformationen

Bildungsmaßnahmen der Aufstiegsfortbildung

Bei allen von der BmU – Wirtschafts- und Steuerfachschule durchgeführten Bildungsveranstaltungen handelt es sich um Maßnahmen der beruflichen Aufstiegsfortbildung.

1. Lehrgänge, die auf die optionale Prüfung entsprechend den Prüfungsverordnungen des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) vorbereiten.

1.1 Lehrgänge zum Geprüften Bilanzbuchhalter/zur Geprüften Bilanzbuchhalterin gemäß der Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Abschluss Geprüfter Bilanzbuchhalter/Geprüfte Bilanzbuchhalterin vom 26. Oktober 2015.
1.2 Lehrgang zum Geprüften Controller/zur Geprüften Controllerin gemäß der Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Abschluss Geprüfter Controller/Geprüfte Controllerin vom 12. Juli 2006.
1.3 Lehrgang zum Geprüften Wirtschaftsfachwirt/zur Geprüften Wirtschaftsfachwirtin gemäß der Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Abschluss Geprüfter Wirtschaftsfachwirt/Geprüfte Wirtschaftsfachwirtin vom 26. August 2008.
1.4 Lehrgang zum Geprüften Betriebswirt nach der Handwerksordnung/zur Geprüften Betriebswirtin nach der Handwerksordnung vom 13. März 2011.

2. Nach AZAV zugelassene Maßnahmen

2.1 Fortbildung in der Bilanzbuchhaltung entspricht Lehrgang 1.1 (Geprüfte/r Bilanzbuchhalter/in)
2.2 Fortbildung im Bereich Controlling – entspricht Lehrgang 1.2 (Geprüfte/r Controller/in)
2.3 Wirtschaftswissen für Führungs- und kaufmännische Fachkräfte – entspricht Lehrgang 1.3 (Geprüfte/r Wirtschaftsfachwirt/in)

3. Umschulung

Steuerfachangestellte